Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Preise/Zahlungen
Die Preise sind Bruttopreise, inklusive 19% Mehrwertsteuer.
Die Kaufpreiszah
lung ist bei Lieferung/Abholung der Ware fällig.

Bei Möbelbestellungen ist eine Anzahlung vorausgesetzt.

Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist für die Anzahlung wird der Auftrag storniert.


§2 Lieferung

Eine Lieferung erfolgt nie zu Fixterminen. Falls Termine vereinbart werden, sind diese immer voraussichtliche Termine.

§3 Kaufgegenstand/Bestellung

Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
Mit Bestellung gibt der Kunde ein unwiderrufliches, auf ein halbes Jahr befristetes, Angebot ab. Dieses Angebot kann der Verkäufer nur schriftlich oder durch Lieferung oder Bereitstellung der bestellten Güter annehmen.
Der Verkäufer kann das Angebot auch teilweise annehmen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke. Handelsübliche, geringfügige Abweichungen der Ware von den Musterstücken, wie Farb-, Maserungs- und Strukturabweichungen bei Holzoberflächen und Textilien, die in der Natur der verwendeten Materialien begründet sind, bleiben vorbehalten.
Vertraglich zugesicherte Eigenschaften sind hiervon ausgenommen.

§4 Rücktritt des Verkäufers

Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und der Verkäufer die Nichtlieferung nicht zu vertreten hat. 
Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.

§5 Abnahmeverzug
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten
oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

Bei Abnahmeverzug hat der Käufer die angefallenen Lagerkosten zu zahlen.
Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.
Der Schadensersatz wegen Nichterfüllung beträgt neben den Lagerkosten pauschal 35% des Bestellpreises, es sei denn, der Käufer weist nach, dass der Schaden des Verkäufers geringer war.
Zudem bleibt der Verkäufer, wie z. B. bei speziellen Anfertigungen nach Kundenwunsch, die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens  vorbehalten.

§6 Warenrücknahme

Im Falle eines vom Käufer zu vertretenden Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Ware sind dem Verkäufer die infolge des Vertrages gemachten Aufwendungen, wie Transport- und
Montagekosten, in entstandener Höhe zu ersetzen.

Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten, sofern kein Abzahlungsgeschäft vorliegt, folgende Pauschalsätze für jedes angefangene Halbjahr:
Für die ersten zwei Halbjahre je 40% des Bestellpreises, für jedes weitere Halbjahr bis zum Ablauf von 2 Jahren 10%.

Für Polsterwaren erhöht sich die Pauschale für das erste Halbjahr auf 50%, zu gleichen Sätzen.
Gegenüber den Pauschalen bleibt dem Kunden der Nachweis vorbehalten, dass dem
Verkäufer keine oder nur eine wesentlich geringere Einbuße entstanden ist.

§7 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.
Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
 
§8 Gewährleistung

Als Gewährleistung kann der Käufer grundsätzlich zunächst nur Nachbesserung verlangen.
Der Verkäufer kann statt nachzubessern, eine Ersatzsache liefern.
Der Käufer kann Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen, wenn die Nachbesserung nicht in angemessener Frist
erbracht wird oder mehr als zweimal fehl schlägt oder der Verkäufer die Ersatzlieferung verweigert oder nicht innerhalb angemessener Frist erbringt.

Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

Gewährleistungsansprüche verjähren zwei Jahre nach der Übergabe.
Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn sie der Käufer nicht binnen zwei Wochen seit Übergabe rügt.

§9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Mannheim.

§10 Vertragsänderungen

Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form und werden nur bei Einhaltung derselben Bestandteil des Vertrages.

Inhaber:

Hansjörg Walther
Schriesheimer Str.23
68542 Heddesheim   
USt.-Id.Nr. 182089775

Gerichtsstand: Mannheim

Stand Januar 2015